Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Auswirkung auf den Mittelstand?

Der UN Global Compact ist die größte internationale Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf Basis von 10 Prinzipien und 17 Zielen – den Sustainable Development Goals (SDGs) – werden Leitlinien zu inklusivem und nachhaltigem Wirtschaften definiert.[1]

Das deutsche LkSG [2] stellt einen Beitrag zur Umsetzung dieser globalen Initiative dar. Die Bundesregierung hat das neue Gesetz am 11. Juni 2021 beschlossen. Es definiert klare Verantwortung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Abgestuft nach Einflussmöglichkeiten bezieht sich die Verantwortung auf die gesamte Lieferkette.
Hierbei steht die Einhaltung von Menschenrechten im Fokus. Dies betrifft u.a. Sozialstandards wie Kinderarbeit, Diskriminierung, Ausbeutung und Arbeitsrechte als auch Umweltrisiken wie Umweltverschmutzung, Einsatz von gefährlichen Chemikalien, Pestiziden oder Abholzung.

Das neue LkSG gilt zunächst nur für größere Unternehmen, ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern und ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.
Mittelständische Unternehmen werden mit Sicherheit innerhalb der Lieferkette als direkte Zulieferer von Kunden, die das Lieferkettengesetz dann umfänglich berücksichtigen müssen, in die Pflicht genommen. Somit besteht auch für den Mittelstand faktisch die Notwendigkeit sich mit den neuen gesetzlichen Anforderungen schon heute aktiv zu befassen.

Dabei spielen Themen wie eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, Risikoanalysen und Risikomanagement als auch die Berichterstattung eine Rolle. Hier ist auch die Frage der rechtlichen Einordnung von Bedeutung.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren weitere Anforderungen zur Nachhaltigkeit auf Unternehmen jeder Größenordnung zukommen.  Neben gesetzlichen Vorgaben werden z.B. Banken bei der Finanzierung auf nachhaltige Unternehmensstrategien achten – Stichwort „green financing“ und EU Taxonomie [3] – und Aspekte der nachhaltigen Unternehmensausrichtung bei den Finanzkonditionen entsprechend berücksichtigen.

Soweit noch nicht in Betracht gezogen, ist es empfehlenswert die Unternehmensstrategie entsprechend anzupassen und Nachhaltigkeitsthemen sowie Zielsetzungen aufzunehmen. Und am Ende steht ein entsprechendes Reporting, um intern zu steuern und extern zu informieren.

Das hört sich zunächst nach zusätzlicher Belastung und Kosten an, jedoch birgt eine nachhaltige Ausrichtung langfristig ein signifikantes Maß an Vorteilen für die Unternehmens- und Marktentwicklung. Mit dieser zukunftsorientierten Investition ist gleichzeitig Raum für zusätzliche Renditechancen gegeben.

Wir begleiten Sie in allen Phasen der Umstellung auf ein nachhaltiges Geschäftsmodell, von der ersten Bestandsaufnahme, über die gemeinsame Erarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzeptes, bis hin zu dessen Umsetzung und der regelmäßigen Berichterstattung. Für spezielle Fragestellungen steht uns zudem ein Netzwerk an spezialisierten Partnern zur Verfügung

Sprechen Sie uns an!

[1] UN Global Compact: https://www.unglobalcompact.org/

[2] Lieferkettengesetz: https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz

[3] EU Taxonomie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2020/09/kapitel-1-6-sustainable-finance-taxonomie.html